Das Gesellschaftsrecht zeichnet sich durch das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften aus. Mitten drin stehen die unterschiedlichen Formen von Personengesellschaften OHG, GbR und KG und von Kapitalgesellschaften wie AG, UG, KGaA und GmbH sowie die Aktionen ihrer Geschäftsführer bzw. ihres Vorstands. Dazu gehört auch das Bilanz- und Steuerrecht, das für jede Firma eine große Bedeutung hat, ernst zu nehmen ist und ein wichtiges Segment im Erfolg des Unternehmens darstellt. Zu den beliebtesten Formen eines Unternehmens zählt die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie bietet Investoren und Unternehmern großen Spielraum für ihre Gestaltung und kann in verschiedenen Formen auftreten. Das können die Einmann GmbH, die Stiftungs-GmbH, die Kapitalistische GmbH, die Komplementär-GmbH oder die Personalistische GmbH sein. Renommierte Kanzleien mit einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, bspw. von der Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, können Unternehmen in allen rechtlichen Angelegenheiten zur GmbH beraten und vertreten. Eine GmbH mit nur wenigen Gesellschaftern hat die Merkmale einer Personalistischen GmbH. Im Vordergrund stehen die wenigen Gesellschafter. Das hinterlegte Kapital hat bei kapitalistisch aufgestellten GmbHs eine größere Bedeutung. Eine einzelne Person ist an einer Einmann-GmbH beteiligt. Eine gesonderte Vorschrift ist in § 48 Abs. 3 GmbHG für die Einmann-GmbH zu finden. Der Komplementär dient als persönlich haftender Gesellschafter der GmbH & Co. KG. Bei der Gründung einer Stiftung kommt die Stiftungs-GmbH zum Tragen - jedoch ohne Stiftungsaufsicht. In den meisten Fällen ist bei einer GmbH der Gesellschafterkreis auf nur ein paar Personen beschränkt. Die Gesellschafter und Geschäftsführer sind sehr oft ein und dieselbe Person. Die GmbH erhält die volle Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister - sie ist damit eine juristische Person. Die Vorteile einer GmbH
Es kann viele Motive geben, um sich für eine GmbH zu entscheiden. Die bedeutendsten sind: Die Haftung der GmbH kann auf das Vermögen der Gesellschaft begrenzt werden. Generell haften die Gesellschafter nicht persönlich. Es können stille Reserven gebildet werden. Es ist erlaubt, Fremdgeschäftsführer einzusetzen. Die Gesellschaft kann eigenes Vermögen bilden. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH kann variabel gestaltet werden. Die Veräußerung von Geschäftsanteilen kann durch Abtretung geschehen. Das Kapital der GmbH als Grundlage
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das Gesellschaftskapital wird durch Gesamteinlagen aller Gesellschafter gebildet. Das Kapital der Gesellschaft kann vergrößert werden, wenn mit den Gewinnauschüttungen behutsam vorgegangen wird. Die Rücklagen in Form von stillen Reserven sind bei der GmbH von Vorteil. Banken schätzen die Kreditwürdigkeit einer GmbH besser ein, wenn sie über ein hohes Eigenkapital verfügen. Ein charakteristisches Merkmal des GmbH-Rechts ist es, dass die Gesellschafter von der persönlichen Haftung der GmbH-Schulden ausgeschlossen werden können. Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH werden nicht um einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht herumkommen. Er kann Gesellschaftsverträge aufsetzen und bei rechtlichen Problemen beratend und vertretend zur Seite stehen - wenn es sein muss auch vor Gericht.