Anwalt für Erbrecht, bspw. wie von der Kanzlei Dr. Weymann & Partner, ist ein Beruf, der sich keine Sorgen machen muss, vom Aussterben bedroht zu sein, den Erben und Erbstreitigkeiten wird es immer geben. Doch auch wenn jemand ein Testament gestalten oder auf eine Erbschaft verzichten möchte, ist ein Fachanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner.
Aufgabenbereiche der Fachanwälte
Ein Anwalt für Erbrecht ist auf den Rechtsbereich "Erbschaft" spezialisiert. Meist sind es Streitigkeiten zwischen Erben, weshalb die Fachanwälte zu Hilfe gerufen werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn kein Testament vorliegt. Etwa wenn sich ein Erbe hintergangen fühlt oder Ansprüche geltend gemacht werden möchten. Nicht immer kann von Erben die gesetzliche Erbnachfolge nachvollzogen werden. Etwa, wenn jemand einen größeren Teil erbt, als von den anderen Erben erwartet wird. Speziell bei größeren Vermögenswerten sind Erbauseinandersetzungen oft vorprogrammiert, da ein oder mehrere Erben von der Erbschaft profitieren möchten.
Frühzeitige Inanspruchnahme verschafft Sicherheit und Klarheit
Um Erbauseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Dienste eines Fachanwalts für Erbrecht bereits im Vorfeld in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich gibt es zum Verfassen des letzten Willens drei Möglichkeiten. Ein handschriftliches Testament, ein notariell beglaubigtes Testament und ein durch den Fachanwalt erstelltes Testament. Bei einem handschriftlichen Testament kann es vorkommen, das gesetzliche Formvorschriften nicht genau eingehalten werden. Dies kann wiederum zu einem Erbstreit führen, da das handschriftlich erstellte Testament angefochten werden kann.
Zuverlässiger Ansprechpartner für Erbschaftsangelegenheiten
Kaum Formfehler passieren bei der Erstellung eines Testaments durch einen Notar oder Fachanwalt. Für einen Fachanwalt spricht, das sich dieser in der Regel mehr Zeit für seine Klienten nimmt. Ein Anwalt für Erbrecht nimmt jedoch auch mehr Kosten in Anspruch. Dies gilt für sämtliche Tätigkeiten im Erbschaft-Rechtsbereich. Bei Erbangelegenheiten muss daher individuell entschieden werden, ob der Service eines spezialisierten Anwalts in Anspruch genommen werden möchte.
Kosten eines Fachanwalts für Erbrecht
Die genauen Gebühren eines Fachanwalts für Erbrecht setzen sich anhand einer Gebührentabelle zusammen. Wie hoch die Kosten letztendlich sind, ist vom Anwalt selbst und weiteren Faktoren abhängig. Die Gebühren für ihre Tätigkeit legen Fachanwälte anhand einer Gebührentabelle in einem Rahmen zwischen 0.1 und 2.5 fest. Diese Gebührentabelle können Interessierte an verschiedenen Stellen wie Webseiten von Fachanwälten für Erbrecht oder Ratgeberseiten einsehen.
Bei der Berechnung der Gebühren wird vor allem der Umfang und die Schwierigkeit der Tätigkeit miteinbezogen. Je höher der Streitwert und je länger die voraussichtliche Dauer von Erbstreitigkeiten oder anderen Erbangelegenheiten, desto höher sind die Kosten. Im Beispiel einer Gebührenhöhe von 1.5 und einem Gegenstandswert von 110.000 Euro wären dies 2.254.50 Euro. Hinzu kommen weitere Kosten wie etwaige Verfahrensgebühren.
Erst- oder Mehrfachberatung durch einen Fachanwalt
Wie umfangreich und kostspielig die Arbeit eines Fachanwalts für Erbrecht letztendlich ist, können Interessierte im Zuge einer Erstberatung ermitteln. Die Höchstgebühr einer Erstberatung ist gesetzlich auf 190 Euro festgelegt. Die Kosten für Mehrfachberatungen sind gesetzlich mit maximal 250 Euro festgeschrieben.