Gesetze müssen befolgt werden!

Anwalt für Arbeitsrecht

Für einen Großteil der Menschen nimmt der Arbeitsplatz einen hohen Stellenwert ein. Immerhin werden durch die tägliche Arbeit Miete, Verpflegungen, Versicherungen, sprich, die kompletten Ausgaben des alltäglichen Lebens, finanziert. Das Arbeitsverhältnis ist vielschichtig und bietet somit ein hohes Konfliktpotenzial für alle Beteiligten. Einerseits ist es für den Arbeitnehmer wichtig, seine Existenz zu sichern. Andererseits legt der Arbeitgeber Wert darauf, unter welchen Bedingungen seine Mitarbeiter zusammenarbeiten. Umso ernster wird es, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Unstimmigkeiten auftreten, die allein in einem klärenden Gespräch nicht zu beseitigen sind oder für die Fachwissen im Arbeitsrecht vonnöten ist.
An dieser Stelle ist ein Anwalt für Arbeitsrecht, wie beispielsweise Rechts­an­wäl­te Schnell & Kol­le­gen GdbR, notwendig, der die Regelungen der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten übernimmt.
Bei Inanspruchnahme eines Anwalts für Arbeitsrecht ist es nicht unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Beratung erfolgt. Findet der Anwalt erst auf dem Gipfel des arbeitsrechtlichen Konfliktes seinen Einstieg, gestaltete es sich sehr schwierig, die Streitigkeiten für alle Beteiligten angenehm zu beseitigen.
Dabei ist es sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber möglich, die Beratung eines Anwalts bereits vor Beginn einer Beschäftigung in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise prüfen Arbeitsrechtsexperten Entwürfe zu Arbeitsverträgen, beantworten Fragen zu Themen wie Befristung und geringfügiger Beschäftigung des Arbeitnehmers. Außerdem erteilen Sie dem Bewerber Auskünfte darüber, welches Fragerecht der Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch hat.
Während der Beschäftigung können Beratungen durch Arbeitsrechtsanwälte erfolgen, wenn es um die Themen Elterngeld und Elternzeit, Sonderleistungen des Arbeitgebers und Krankheitszahlungen geht. Außerdem helfen Sie bei Fragen hinsichtlich der Urlaubsregelungen, bei Unstimmigkeiten von Lohn und Gehalt sowie bei der generellen Haftung im Arbeitskontext.
Wird der Anwalt für Arbeitsrecht erst nach der Beschäftigung eingeschaltet, ist es oftmals schon zu spät, um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu kitten. In dieser Phase des Konfliktes geht es meistens um Themenbereiche wie Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Arten von Kündigungen und Zeugniserstellungen. Aber auch diese Themenbereiche können bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Anwalt besprochen werden, um schon im Vorfeld mögliches Konfliktpotenzial aus dem Weg zu räumen. Für viele Menschen ist die Einschaltung einer Rechtsberatung im Arbeitskontext immer noch mit dem Ende der Beschäftigung und dem Durchsetzen des eigenen Rechtes verbunden. Viel zu oft wird übersehen, dass die rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt schon im Vorfeld Unklarheiten klären und potentielle Fallstricke aufdecken kann. Es bietet sich beispielsweise an, den überlassenen Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung einem Anwalt für Arbeitsrecht vorzulegen und durch ihn prüfen zu lassen. Er hilft nicht nur bei der Aufdeckung von Unklarheiten sondern kann auch weniger verständliches Juristendeutsch in eine verständliche Alltagssprache übersetzen. Auch hier gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Im Nachhinein wissen immer alle gut über die Rechte Bescheid. Leider ist es dann oft zu spät, um das Beschäftigungsverhältnis zu retten.