Es handelt sich hierbei um einen Teil der Zi¬vil¬rechts¬ord¬nung, der die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt. Das Arbeitsrecht gehört zu dem besonderen Teil in der Rechtsordnung. Der Grund dafür ist, dass es ferner zum Schutz von Arbeitnehmern dient. Dies resultiert aufgrund der Tatsache, dass Arbeitgeber den Arbeitnehmern gegenüber überlegen sind und zwar im Hinblick auf das Einkommen sowie die Arbeitsverhältnisse. Die Normen in diesem Rechtsteil sollen somit dafür sorgen, dass Arbeitnehmer nicht unfair behandelt werden und ihnen zudem die Möglichkeit geben, mittels einer Interessenvertretung, wie einem Personalrat, einen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen zu haben.
Wo findet man die arbeitsrechtlichen Regelungen?
Es gibt sowohl Normen, die der Gesetzgeber als auch die Tarifparteien wie beispielsweise Verbände oder Gewerkschaften, aufgestellt haben. Aus diesem Grund finden sich im Arbeitsrecht unterschiedliche Ebenen, was die Regelungen betrifft. Tarifverträge beispielsweise findet man im Anschluss an die Gesetze. Diese gelten für Unternehmen sowie für Branchen. Die Verträge regeln neben den Gehältern und den Arbeitszeiten auch beispielsweise Kündigungsfristen sowie unterschiedliche Beschränkungen. Die Voraussetzungen für Ansprüche sind unter den Tarifverträgen aufgeführt.
Eine Besonderheit beim Arbeitsrecht ist, dass in diesem Gebiet die Vertragsfreiheit gilt. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Arbeitsverträge frei formulieren können, sofern keine Partei dabei benachteiligt wird. Dies bedeutet, dass es keinerlei Einschränkungen zur Höhe des Lohns sowie zu den Arbeitsaufgaben gibt. Auch die Arbeitszeit, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeiten für Pausen, eingehalten werden.
Individuelles und kollektives Recht
Beim Individualarbeitsrecht dreht sich alles um die Gesetze, die rechtlichen Regeln sowie die EU-Richtlinien, die sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befassen.
Das Kollektivarbeitsrecht hingegen beinhaltet Pflichten aber auch Rechte von Betriebsräten, Personalräten und beispielsweise Gewerkschaften. Auch das Arbeitskampfrecht ist Teil des Kollektivarbeitsrechts.
Die Regelungen bei einer Kündigung
Nach dem Recht kann das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen, durch Ablauf eines befristeten Vertrages oder durch Mitteilung einer der beiden Parteien gekündigt werden. Der Kündigungsschutz ist in allgemeinen und besonderen Schutz unterteilt. Ein besonderer Schutz wird Mitarbeitern gewährt, die im Allgemeinen einem höheren Entlassungsrisiko ausgesetzt sind, z. B. behinderte oder schwangere Mitarbeiter und Mitgliedern des Betriebsrats. In solchen Fällen ist vor Erteilung einer Kündigung die Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden erforderlich.
In Bezug auf den allgemeinen Schutz ist die Freiheit des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer zu entlassen, außerdem durch das Kündigungsschutzgesetz erheblich eingeschränkt. Das Gesetz gilt, wenn eine Geschäftseinrichtung im Allgemeinen mehr als zehn Mitarbeiter hat, und der Mitarbeiter sechs Monate lang ohne Unterbrechung in derselben Firma oder Niederlassung gearbeitet hat. Wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt, ist eine Kündigung nur dann rechtswirksam, wenn sie „sozial gerechtfertigt“ ist. Diesen Service bietet zum Beispiel Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann.