Waren Sie schon mal an einem Verkehrsunfall mit einer schwer zu klärenden Schuldfrage beteiligt? Dann wissen Sie, wie kompliziert sich solche Unfallhergänge rekonstruieren lassen. Da macht es Sinn, in jedem Fall einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Manche Menschen meinen, bei Blechschäden können sie auf einen Anwalt verzichten. Diese Einstellung kann sich im Nachhinein aber als teure Annahme erweisen.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Anwalt bei Verkehrsunfall?
Sie haben bei einem Autounfall Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand. Wer keine Schuld oder Mitschuld an einem Unfallgeschehen trägt, für den gilt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für den Anwalt bei Verkehrsunfall, z. B. Dr. Gorski, Scheibe-In der Stroth, Piotter Rechtsanwälte - Notar - Fachanwälte, übernehmen muss.
Versicherungen sind keine Freunde.
Sowohl die eigene Kasko- und Haftpflichtversicherung als auch die gegnerische Versicherung werden versuchen, den Schaden klein zu rechnen, warum? Jedes Versicherungsunternehmen ist auf Gewinnmaximierung aus. Auch aus diesem Grund ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Warum einen Anwalt bei Verkehrsunfall?
Bei einem Verkehrsunfall ist es nicht ratsam, einen Anwalt zu beauftragen, der Sie schon einmal in einer anderen rechtlichen Sache vertreten hat. Nehmen Sie nicht ihren Scheidungsanwalt, sondern einen Verkehrsrechtsanwalt. Ihre etwaigen Schadenersatz-ansprüche kann nur ein Fachanwalt voll ausschöpfen. Gerade wenn Sie selbst bei einem Unfall verletzt wurden und Anspruch auf Schmerzensgeld haben.
Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall richtig?
Sofort nachdem der Verkehrsunfall eingetreten ist, müssen Sie als Erstes die Unfallstelle absichern. Zuerst setzen Sie ihre Warnblinkanlage in Betrieb und zeihen die Warnweste an. Danach stellen Sie das Warndreieck in einem angemessenen Abstand vom Unfallort auf.
Bei Personenschäden sind Sie gesetzlich verpflichtet, Erste-Hilfe zu leisten und den Notruf wählen. Dann können Sie damit beginnen, von dem Unfallort mit Ihrem Handy Fotos der Schäden und Bremsspuren zu machen. Gegebenenfalls auch von den Ausweispapieren der Unfallbeteiligten.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall, die Polizei zu einer Unfallaufnahme zu rufen. Verpflichtet sind Sie dazu nicht! Wenn Sie sagen: Ist nicht so schlimm, wir brauchen keine Polizei, fertigen Sie auf jeden Fall einen Unfallbericht an, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben sollten.
Das polizeiliche Unfallprotokoll dokumentiert den Unfallhergang und dient zur Beweissicherung. Nachdem das Unfallgeschehen protokolliert worden ist, können Sie einen kompetenten Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen.
Wer haftet grundsätzlich bei einem Unfall?
Es gelten im Straßenverkehr einige besondere Haftungsregeln. Sie tragen als Fahrer die Verantwortung für Ihre Fahrfehler. Für die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs haftet der Fahrzeughalter.
Was, wenn die Schuld nicht hinreichend klargestellt werden kann?
Möglicherweise lässt sich die Schuldfrage eines Unfallhergangs aus bestimmten Gründen nicht klären. Es kann sein, dass die Unfallbeteiligten widersprüchliche Aussagen machen oder es gibt nicht genug Beweise für die Alleinschuld eines Beteiligten. In der Regel haften dann meistens beide Seiten zu gleichen Teilen.