Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und wird bei allen Unklarheiten innerhalb der Familie angewendet. Dazu gehören außer den Eheproblemen auch Scheidungen, Adoptionsverfahren, Vormundschaften, Unterhalt oder Betreuungen.
Wer Probleme in der Ehe hat oder sich scheiden lassen möchte, sucht sich einen Fachanwalt. Dieser kann nach Prüfung des Sachverhalts sagen, was vor Gericht möglich ist. Falls eine Partei eine Härtefallscheidung anstrebt, müssen schon gewichtige Gründe vorliegen. Dies können Straftaten sein oder die Angst um das eigene Leben. Bei Bedrohungen kann das Gericht auch eine Bannmeile verhängen. In solchen Prozessen kommt es sehr viel auf die Glaubwürdigkeit an.
In Scheidungsfällen wird vor allem der Unterhalt geregelt. Dies legt das Gericht nach den maßgebenden Tabellen fest. Der Unterhalt teilt sich in Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt. Dieser Punkt ist wahrscheinlich der Strittigste bei einem Scheidungsverfahren. Jeder versucht sich davor zu drücken. Wenn die Kinder noch kleiner sind, hat die Mutter oft keine Möglichkeit, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Dann hat sie Anspruch auf Unterhalt für sich selbst. Sonderausgaben, ärztliche Leistungen oder alle sonstige Kosten, die nicht zum Regelunterhalt zählen, können beantragt werden. Die genaue Definition des Sonderbedarfs ist geregelt. Es handelt sich dabei meistens um unerwartete Ausgaben, zu deren Deckung der normale Unterhalt nicht ausreicht.
Ein weiterer Punkt ist das Umgangsrecht. Da Kinder laut Gesetz das Recht haben, beide Elternteile zu sehen, kann es eine Partei nicht unterbinden. Eine Ausnahme besteht, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Dies können Missbrauch, Kindeswohlgefährdung oder Misshandlungen sein. Bei Suchtverhalten eines Elternteils wird das Gericht wohl eher zur Gegenpartei tendieren. Für diese Vorkommnisse gibt es eine klare Vorgabe. Bei Streitigkeiten wird ein Gerichtsurteil angestrebt.
Adoptionen oder Pflegestellen fallen ebenfalls unter das Familienrecht, wie zum Beispiel bei Kanzlei Wiese & Harbort. In einzelnen Fällen muss das Gericht die Erlaubnis zu einer Adoption erteilen. Dieses Ersetzen der Zustimmung erfolgt sehr oft bei der Adoption von Stiefkindern. Dasselbe gilt auch für das Übertragen einer Vormundschaft. Dabei wird ein Minderjähriger von einem Vormund in allen Angelegenheiten vertreten. In einigen Fällen muss für Rechtsangelegenheiten die Erlaubnis vom Gericht eingeholt werden.
Betreuungen gibt es für Erwachsene, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Im Familienrecht ist dieser Paragraf genau geregelt. Es gibt vom Gericht bestellte Betreuer, die sich um die persönlichen Angelegenheiten des Patienten kümmern. Dazu gehören eine Heimunterbringung, Behandlungen oder Arztbesuche. Diese können gegen den Willen der betreuten Person vorgenommen werden. Eine weitere Sparte ist die Vermögensbetreuung. Wie das Betreuungsgeld verwendet wird, muss vom Pfleger lückenlos nachgewiesen werden. Bei Unklarheiten wird das Gericht bemüht. Falls es Unregelmäßigkeiten gibt, kann ein sofortiger Wechsel stattfinden.