Gesetze müssen befolgt werden!

Ehevertrag - alles rechtlich unter Dach und Fach

Das Wort Ehevertrag lässt viele Leute im ersten Moment etwas zusammen zucken - zu Unrecht. Denn auch wenn die Liebe derart schön ist, dass sie nicht Gegenstand eines Vertrages werden soll, so kann ein Vertrag im Rahmen einer Hochzeit, der sogenannte Ehevertrag, später sehr hilfreich sein. Denn ein Ehevertrag ist eine rechtliche Möglichkeit, Pflichten und Rechte für beide Seiten, also Ehepartner, zu regeln. Mit diesem Ratgeber wollen wir diese Form eines Vertrages, uns genauer anschauen und verraten, worauf es dabei ankommt.

Die Vorteile
Erst einmal ist es wichtig, die Frage nach den Vorteilen eines solchen Vertrages zu klären. Denn auch wenn die Vorteile auf den ersten Blick nicht wirklich auf der Hand liegen, tatsächlich bietet ein solcher Vertrag doch zahlreiche Vorteile. Denn besonders, wenn später Kinder geplant sind und besondere Regelungen um den gemeinsamen Besitz geplant sind, genau dann ist ein solcher Vertrag hilfreich. Denn diese Art eines Vertrages hält rechtsverbindlich die Pflichten und Freiheiten beider Ehepartner fest. Gerade wenn es um bestimmte Regelungen oder Geldbeträge geht, die mit in die Ehe eingebracht werden sollen, dann sorgt ein solcher Vertrag für ganz klare Regelung der Verhältnisse.

Besonderheiten
Natürlich ist es nicht so, dass ein solcher Vertrag unter Eheleuten einfach handschriftlich festgehalten wird. Er muss beim Notar aufgegeben und geschlossen werden. Denn mitunter sind hier hohe Geldbeträge oder teure Sachgegenstände Vertragsgegenstand, die geregelt werden müssen. Und genau deswegen ist ein Notar für einen solchen Vertrag unabdingbar.

Nur dann, wenn er beim Notar geschlossen wurde, kann er als rechtsverbindlich gelten und wirksam werden. Wichtig hierbei zu erwähnen, dieser Vertrag ist kein Muss, kann aber vor späteren Schwierigkeiten schützen. Das bedeutet also, bei einer Eheschließung ist er nicht verpflichtend. In jedem Fall ist dieser Vertrag aber derart wichtig, dass er in vielen Fällen sogar das Leben der Eheleute vereinfacht, da er alles rechtsverbindlich regelt.

Kosten
Der Vertrag an sich kostet nichts. Aber natürlich kommen dennoch Kosten ins Spiel. Das ist deswegen der Fall, weil er vorm Notar geschlossen werden muss und dieser berechnet ein entsprechendes Honorar. Trotzdem fallen die meisten solcher Honorare nicht aus der Reihe oder sind übertrieben hoch. Gerade wenn empfindliche Summen im Spiel sind, kann ein Honorar für den Notar doppelt sinnvoll sein, da in der Regel weniger verlangt, als im Falle einer Klage nachher Klagegegenstand sein kann. In jedem Fall stellt also ein solcher Vertrag und die damit verbundenen Kosten für den Notar eine sinnvolle Investition dar.

Jeder Notar vor Ort nimmt die Schließung eines solchen Vertrages vor. Nach der Schließung eines Termins, kann es größtenteils schon losgehen und sämtliche Inhalte werden mit dem Notar erarbeitet, geschlossen und rechtsverbindlich festgelegt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von Doris Kahle  Rechtsanwältin.