Wenn es um das Arbeitsrecht geht, dann sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Gesetz gleichberechtigte Partner. Doch schnell kann es zu Interessenskonflikten kommen. Die Arbeitswelt ist dynamisch und die unterschiedlichen Interessen prallen rasch aufeinander. Die Konflikte sind zumeist vorprogrammiert. Das Arbeitsgesetz regelt die aufkommenden strittigen Punkte. Wurde die Kündigung formal nicht richtig ausgestellt, dann wird dieser Vorgang zügig einem Juristen vorgelegt. Dieser kümmert sich dann um das weitere Prozedere. Der zustehende Jahresurlaub birgt gerne Grund für Unstimmigkeiten. Dem Arbeitnehmer wird der Urlaub verwehrt oder er fand aufgrund der fortlaufend angehäuften Arbeit keine Möglichkeit alle Urlaubstage zu nehmen, so entfällt dieser nicht automatisch.
Die Arbeitgeber neigen dann gerne dazu, den Urlaub zu streichen oder gnädigerweise nur anteilig noch zu gestatten. Ein Grund, warum ein Rechtsanwalt um Rat gefragt wird. Denn der Arbeitnehmer darf sich freuen, so einfach kann kein Urlaub gestrichen oder minimiert werden. Selbst Arbeitnehmer in der Probezeit dürfen Urlaub nehmen, was viele Arbeitgeber versuchen zu umgehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht steht fachkundig zur Seite. Ein strittiger Punkt ist zudem die Versetzung des Arbeitnehmers. So einfach kann der Arbeitnehmer nicht versetzt werden. Vor allem dann nicht, wenn unangemessene Nachteile dem Arbeitnehmer entstehen würden.
Ein heikles Thema ist im Arbeitsrecht die rechtzeitige Krankmeldung. Dieser Punkt kann schnell zu Streitigkeiten führen. Arbeitgeber sind dazu berechtigt, eine Krankmeldung schon ab dem ersten Tag zu verlangen. In der Regel wird eine Krankmeldung ab dem 4. Krankheitstag verlangt. Es ist dem Arbeitnehmer anzuraten, sich an die Vereinbarungen und somit an den Arbeitsvertrag in dieser Frage zu halten. Nebentätigkeiten sind zudem ein kritisches Feld. Die Arbeitgeber dürfen einfordern, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber zu melden ist. Dieser ist dann berechtigt zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer diese Tätigkeit ausführen darf. Arbeiten bei der Konkurrenz wird ein Arbeitgeber kaum genehmigt. In der Regel wird der Arbeitgeber selten etwas dagegen haben, solange die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers nicht darunter leidet.
Schwierigkeiten gibt es ebenso zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Rahmen der täglichen Arbeitszeiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine gewisse Stundenanzahl nicht überschritten werden darf. Es gibt Arbeitgeber, welche durchaus diese deutlich überschreiten und die Mitarbeiter noch an freien Tagen einspannen. In diesem Falle sollte ein Arbeitsrechtler zur Rate gezogen werden. Dabei stellt sich zudem die Frage, ob Arbeitnehmer verpflichtet sind, Überstunden zu leiden. Tatsächlich sind Klauseln im Arbeitsrecht zulässig. Jedoch muss im Arbeitsvertrag dargelegt werden, wie viele Überstunden im Höchstfall geleistet werden dürfen. Zudem muss die Vergütung für die geleisteten Überstunden geregelt sein. Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden, sondern muss sich trotzdem an die Gesetze halten.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Rechtsanwälte Schnell & Kollegen GdbR.