Das Arbeitsrecht ist ein juristisches Rechtsgebiet aus dem Zivilrecht. Es tangiert viele weitere zivile Rechtsbereiche und in einigen Fällen betrifft es einzelne Themen aus dem Strafrecht - dann nämlich, wenn es um eine fristlose Kündigung infolge eines folgenschweren oder strafrechtlich relevanten Fehlers am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gegeben hat. Um strafrechtlich relevante Vorfälle soll es in diesem kleinen Artikel nicht gehen, wohl aber auch um die Themen Abmahnung, Kündigung, Kündigungsgründe, Kündigungsschutz etc. geht. Anwälte, die dieses juristische Fachgebiet vertreten, sind Fachanwälte und somit Spezialisten auf ihrem Gebiet, doch, wie in den meisten zivilen Rechtsgebieten, ist auch das Rechtsgebiet, das sich dem großen Thema Arbeit widmet, sehr verzweigt und vernetzt. Einen großen Teil unseres menschlichen Lebens widmen wir der Arbeit. Sie zeichnet jeden von uns aus, egal, ob wir eine Erwerbstätigkeit haben oder nicht. In den meisten Fällen spezialisieren wir uns nach der mehr oder weniger allgemeinbildenden Schulbildung auf ein Gebiet, das bestenfalls unseren Interessen und Fähigkeiten entspricht und für das wir bereit sind, uns weiter ausbilden zu lassen.
Egal, ob mit einer vorgeschalteten akademischen, einer handwerklichen oder einer anderweitigen praktischen Tätigkeit, und auch, wenn für die Ausübung dieser Tätigkeit keine explizite Ausbildung notwendig ist - immer handelt es sich im Anschluss an diese erste Phase auf dem Weg zum Berufsleben um Arbeit, für die es diese Juristen gibt, die sich um alle Belange zu diesem Thema kümmert. Das Arbeitsrecht ist ein eigenständiges und dennoch stark mit anderen Rechtsgebieten interagierendes juristisches Teilgebiet. Es basiert nicht nur auf den dafür zutreffenden Gesetzmäßigkeiten und erlassenen Verordnungen, sondern es geht auch um die Einbindung und den Erkenntnisgewinn der bereits erlassenen Urteile anderer Arbeitsgerichte. Gerade durch das genaue Studium der Entscheidungen, die an den Arbeitsgerichten gefällt wurden, sowie durch den ständigen Abgleich mit neuen Updates der modernen Arbeitswelt kann der Arbeitsrechtler seine Mandanten immer besser vertreten.
Auch, wenn es im Kern z. B. um die Prüfung von Arbeitsverträgen, Themen zu den Tarifverträgen oder Kündigungsschutz geht, sind die hier zu treffenden Entscheidungen immer auch verbunden mit anderen, eher allgemeingültigen, aber unerlässlichen Gesetzgebungen und Regeln verbunden, z. B. zum Thema Menschenwürde, Gleichstellung oder Arbeitsschutz Gleichzeitig fallen aber auch Themen wie z. B. Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften, Arbeits-, Praktikums- und Werkverträge, die Arbeitszeiten und das Arbeitszeitgesetz, der Mindestlohn, Tarifverträge, Regelungen zu dienstlich zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, der Mindestlohn, Urlaubsregelungen, die Kündigung und der Kündigungsschutz etc. eine ausschlaggebende Rolle. Die grundsätzlichen Regeln vom Arbeitsrecht gelten für alle in diesem Bereich miteinander verbundenen Parteien in gleichem Wege, egal, ob es sich um Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Leiharbeitnehmer, Saisonarbeiter, Mini-Jobber, Aufstocker oder irgendeine derartige Person möglich ist.
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