Das Strafrecht ist neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht die dritte große Säule der Justiz. Die Vergehen, die in diesen Prozessen und mit dem Rechtsanwalt für Strafrecht verhandelt werden, sind in ihrer Natur vielfältig, doch insgesamt handelt es sich stets darum, festzustellen, ob eine Straftat vorliegt, ob ein Beschuldigter angeklagt und damit zum Angeklagten wird und wie hoch ggf, das Strafmaß ausfallen wird. Was eine Straftat oder ein Vergehen ist, ist in Gesetzen geregelt. Verstoßen sie in eklatanter Art und Weise dagegen, muss geprüft werden, ob es sich hierbei um ein justiziables Verhalten gehandelt hat, ob der Verdächtige damit zu tun hat, ob es Gründe - also ein Motiv - für dieses Verhalten und für diesen Verdacht gibt, ob der Beschuldigte eine vorgeworfene Tat begangen hat und wie diese zu ahnden ist. Die vorgeworfene Tat muss eine Strafsache sein, um vom Staat, also von einer Strafermittlungsbehörde und somit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Fahndungsbehörden usw. verfolgt zu werden.
Der "Ankläger" ist also de facto "der Staat" - vertreten durch seine Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Der "Gegner" ist folglich kein Leichtgewicht, sondern hat im Grunde die Monopolstellung inne. Es bietet sich folglich an, einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Strafrechtsanwälte sind Fachanwälte, die sich im Laufe ihres Jura-Studiums für den Bereich "Strafrecht" qualifiziert haben. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht ist darauf spezialisiert, den von den Ermittlungsbehörden festgestellten und vorgeworfenen Vergehen bis zu einem gewissen Grad die Schärfe zu nehmen. Selbstverständlich gibt es auch Taten, die diese Milde nicht verdienen. Ein Fachanwalt für Strafrecht aber kennt sowohl die Gesetze als auch seine Handlungsmöglichkeiten im jeweiligen Fall. In dieser Funktion versucht er, zunächst im Mandantengespräch festzustellen, ob der Verdächtigte mit der vorgeworfenen Tat zu tun hat und weshalb es ggf. dazu kam. Aus dieser Gemengelage versucht der Anwalt, seinen Mandanten bestmöglich zu verteidigen.
Was ist das Ziel eines Rechtsanwalt für Strafrecht? In einem Strafprozess stehen sich 2 Seiten konträr gegenüber. Das Ziel der anklagenden Seite - vertreten durch die Staatsanwaltschaft, vertritt das Recht des Staates und damit des Volkes. Vergehen von vermeintlichen Straftätern sind also konsequent zu ahnden, um Schaden zu verhindern, zu minimieren oder zu ahnden.
Der Fachanwalt für Strafrecht dagegen versucht - im Rahmen der zulässigen Gesetzgebung - die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten oder sogar nachzuweisen, dass sein Mandant unschuldig ist. Hat die Tat so nicht stattgefunden oder ist dem Beschuldigten nicht zur Last zu legen, wird in der Regel beantragt, das Strafverfahren gegen seinen Mandanten einzustellen. Hat es sich hingegen anders zugetragen, als vorgeworfen, wird er einen Freispruch beantragen und in allen übrigen Konstellationen wird ein Strafrechtsanwalt versuchen, das Strafmaß, das für den Vorwurf gültig ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten, zu minimieren.
Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Rechtsanwaltskanzlei Nordhausen & Blattmann finden.