Vom Vertragsabschluss bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es zahlreiche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit einer guten rechtlichen Beratung im Fachbereich lassen sich viele Probleme bereits im Vorfeld vermeiden. Kommt es jedoch während eines Arbeitsverhältnisses oder im Nachgang zu Unstimmigkeiten, so ist eine gute anwaltliche Vertretung ganz klar ein Muss, um die eigenen Rechte geltend zu machen.
Rechte kennen und durchsetzen
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. In der Regel werden die Rahmenbedingungen für ein Beschäftigungsverhältnis bereits vor Arbeitsaufnahme des Arbeitnehmers vertraglich festgehalten. Doch immer wieder finden sich Klauseln in Arbeitsverträgen, die mit dem Arbeitsrecht kollidieren. Unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Verstößt der Arbeitsvertrag gegen diese, so können Arbeitnehmer sich auf die gesetzlich gesteckten Rahmenbedingungen berufen. Empfehlenswert ist es bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages, diesen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Doch auch wenn es während eines Arbeitsverhältnisses zu Unstimmigkeiten kommt, ist der Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.
Keine Anwaltspflicht beim Arbeitsgericht
Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen und es kommt zum Streitfall, so kann Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies gilt sowohl für laufende Arbeitsverhältnisse als auch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist es, die entsprechenden Fristen einzuhalten. So muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Die Klage können Arbeitnehmer auch ohne anwaltliche Vertretung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Da das Arbeitsrecht jedoch zahlreiche Fallstricke bereithält, empfiehlt es sich nicht, auf eine anwaltliche Vertretung zu verzichten. Vielmehr sollten Arbeitnehmer direkt einen Fachanwalt zurate ziehen. Fehlen die finanziellen Mittel, gibt es für Arbeitnehmer die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Einigung vor Gericht erzielen
Ist erst einmal eine Kündigung ausgesprochen, so geht es darum vor Gericht eine Einigung zu erzielen. In vielen Fällen ist das Verhältnis so zerrüttet, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kein wirkliches Interesse daran haben das Arbeitsverhältnis dauerhaft weiterzuführen. Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht verhandelt deshalb nicht nur gezielt eine Abfindung für den Arbeitnehmer, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Kündigung handelt, sondern behält auch die Formulierungen im Arbeitszeugnis im Blick.
Zudem kommt es häufig auch auf Feinheiten an und so können trotz Kündigung Sonderzahlung fällig werden oder auch nicht gewährter Urlaub zur Auszahlung anstehen. Wer vor dem Arbeitsgericht auf einen Anwalt verzichtet, riskiert häufig, dass einzelne Aspekte nicht beachtet werden. Dies ist riskant, da im Nachgang nicht erneut Klage eingereicht werden kann. Gerade bei Fällen, die vor dem Arbeitsgericht landen, werden häufig Kompromisse geschlossen, die nur dann möglich sind, wenn beide Seiten anwaltlich gut beraten sind.