Die Möglichkeiten für den Gebrauch von künstlicher Intelligenz sind in der Arbeitswelt vielfältig. Da das Thema Künstliche Intelligenz in Zukunft immer präsenter wird, muss diese auch in einen rechtlichen Rahmen eingebettet werden. Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung der Künstlichen Intelligenz hat man in erster Linie, wenn man Mitglied in einem KI Betriebsrat ist. Die Wünsche der Arbeitskollegen sollen Beachtung finden. Es soll aber auch gleichzeitig verhindert werden, dass menschliche Arbeitskraft durch automatische Arbeitsvorgänge verdrängt wird. Um den Arbeitnehmern ein positives Gefühl für Künstliche Intelligenz zu vermitteln, können entsprechende Schulungen angeboten werden. Die neuen Technologien können so vorgestellt werden. Künstliche Intelligenz sollte sowohl mit ethischen Moralvorstellungen im Einklang stehen als auch mit dem Gesetz.
Zurzeit gibt es noch keine konkreten Gesetzesvorgaben für den KI Betriebsrat. Begrenzungen finden sich aber insbesondere in dem Recht auf Datenschutz, welches im Grundrecht verankert ist. Es wurde bereits ein erster rechtlicher Rahmen für die Künstliche Intelligenz in den Raum gestellt. Die Künstliche Intelligenz wurde dabei in die Gesetze aufgenommen. Es ist oberste Priorität, die Werte zu schützen. Hierzu zählen auch die Grundrechte eines jeden Menschen. Das Vertrauen der Menschen in die künstliche Intelligenz soll gefördert und gestärkt werden. Es ist ein Balanceakt zwischen geltendem Recht und gleichzeitigen Sicherheitsvoraussetzungen der Künstlichen Intelligenz.
Die neuen Vorschriften sollen von entsprechenden Stellen beobachtet werden. In Fällen von groben Verstößen können Bußgelder ausgesprochen werden. Das Verfahren über die Gesetzgebung ist allerdings noch nicht finalisiert. Für Institutionen, die bereits jetzt mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, sind die geplanten Voraussetzungen allerdings schon jetzt von großer Bedeutung. Die Künstliche Intelligenz findet Ihren Platz im Gesetz. Das Vertrauen der Arbeitnehmer in die Künstliche Intelligenz muss zuerst aufgebaut werden. Dies ist ein länger andauernder Prozess. Die Betriebsräte werden durch das entsprechende Gesetz gepusht und können die Künstliche Intelligenz besser in die Arbeitswelt integrieren. Eine bessere und vorausschauende Planung ist so möglich.
Es gibt keine eindeutige Erklärung im Gesetz, was "Künstliche Intelligenz" ist. Es besteht kein Konsens darüber, ob Sachverständige durch KI-Systeme in ihrer Arbeit beeinträchtigt oder beeinflusst werden. Lehre und Rechtsprechung können nicht voneinander abgegrenzt werden. Im System der Künstlichen Intelligenz findet eine enorme Datenverarbeitung statt. Betreffend das Personalmanagement geht es immer um personenbezogene Daten. Eine Unvereinbarkeit mit dem Datenschutzrecht steht daher im Raum.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass der KI Betriebsrat im Rahmen der Künstlichen Intelligenz zwar gepusht wird, aber dieser kein ausdrückliches Mitspracherecht nutzen kann. Aber nur, wenn die Künstliche Intelligenz dafür sorgt, dass das Verhalten oder die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern zu kontrollieren. Die Künstliche Intelligenz wird sich immer weiterentwickeln, einen entscheidenden Einfluss auf die Zukunft haben und diese wesentlich prägen und beeinflussen.